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Zivile Trauung in der Schweiz: Ablauf, Dokumente und Kosten

· von Andrea Lüthi

In der Schweiz ist nur die zivile Trauung rechtlich gültig. Eine kirchliche oder freie Trauung darf erst danach stattfinden. Wer heiraten möchte, kommt also nicht um das Zivilstandsamt herum. Das klingt nach Bürokratie, ist aber gut machbar, wenn man rechtzeitig anfängt.

Schritt 1: das Ehevorbereitungsverfahren

Bevor Sie heiraten, prüft das Zivilstandsamt, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür reichen Sie das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens ein. Zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnort einer der beiden Personen. Getraut werden können Sie danach in jedem Zivilstandskreis der Schweiz.

Wichtig:

  • Das Gesuch kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Datum eingereicht werden.
  • Beide Personen müssen in der Regel persönlich erscheinen und die Angaben unterschreiben.
  • Nach Abschluss des Verfahrens haben Sie drei Monate Zeit, um zu heiraten.

Schritt 2: die Dokumente

Welche Dokumente nötig sind, hängt von Nationalität und Zivilstand ab. Für Schweizerinnen und Schweizer, die bereits im Personenstandsregister erfasst sind, ist es meist wenig. Typischerweise verlangt werden:

  • ein gültiger Pass oder eine Identitätskarte;
  • eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde (nicht älter als sechs Monate);
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis und eventuell Belege zum Aufenthalt, teils mit Beglaubigung und Übersetzung;
  • bei Geschiedenen oder Verwitweten: Nachweis über die Auflösung der früheren Ehe.

Rufen Sie am besten vorher beim Zivilstandsamt an und lassen Sie sich die Liste für Ihre Situation geben. Ausländische Dokumente zu beschaffen kann mehrere Wochen dauern. Auf ch.ch finden Sie eine gute Übersicht.

Schritt 3: Datum und Trauort reservieren

Viele Zivilstandsämter bieten neben dem normalen Trauungslokal auch besondere Orte an, etwa ein Schloss, ein historisches Rathaus oder einen Saal mit Seesicht. Diese Termine sind an Samstagen schnell ausgebucht. Fragen Sie früh nach, ob und wie weit im Voraus Sie reservieren können; das ist von Kanton zu Kanton verschieden.

Die Trauzeugen

Seit 2013 sind Trauzeugen bei der Ziviltrauung in der Schweiz nicht mehr vorgeschrieben. Wer möchte, kann trotzdem zwei volljährige, urteilsfähige Personen bestimmen, die unterschreiben. Für viele Paare gehört das einfach dazu.

Der Name nach der Heirat

Beide behalten grundsätzlich ihren Namen. Sie können aber vor der Trauung erklären, dass Sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten, den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams. Ein Doppelname ohne Bindestrich ist im Personenstandsregister nicht möglich, im Alltag (Allianzname mit Bindestrich) aber erlaubt.

Was kostet die Ziviltrauung?

Die Gebühren sind schweizweit in einer Verordnung geregelt. Für Vorbereitungsverfahren und Trauung im Normalfall zahlen Sie zusammen meist einige hundert Franken. Hinzu kommen Zuschläge für eine Trauung ausserhalb der Bürozeiten oder an einem besonderen Ort sowie Kosten für Dokumente aus dem Ausland. Fragen Sie beim Amt nach dem aktuellen Tarif.

Ehe für alle

Seit dem 1. Juli 2022 können in der Schweiz auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten. Das Verfahren ist dasselbe. Eingetragene Partnerschaften können auf Wunsch mit einer einfachen Erklärung in eine Ehe umgewandelt werden.

Unsere Tipps

  • Notieren Sie sich das früheste Datum, an dem Sie das Gesuch einreichen können, im Kalender.
  • Lassen Sie ausländische Dokumente früh beschaffen.
  • Planen Sie den Apéro nach der Trauung in Gehdistanz zum Trauort.
  • Nehmen Sie die Ringe nicht selbst mit, sondern geben Sie sie den Trauzeugen.